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Badezonenkennzeichnung

Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.

Flaggen rot über gelb
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Flaggen derselben Farbgebung können zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzen dann das bewachte Badegebiet.

Gelbe Flagge
Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen und empfiehlt ungeübten Schwimmern, Kindern und älteren Personen vom Baden abzusehen. Weht darüber hinaus ein orangener Windsack am Mast, rät die DLRG, auf die Benutzung von aufblasbaren Freizeitgeräten auf Grund des ablandigen Windes zu verzichten.

Rote Flagge
Eine einzelne rote Flagge wird bei akuten Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder bei Wasserverschmutzung gesetzt. Schwimmen kann dann lebensgefährlich sein.

Schwarz-Weiß geviertelte Flagge
Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Flagge gekennzeichnet. In diesem Bereich können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammengeschlossenen, nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

DLRG Tube | DLRG-Flaggen am Strand

Badezone

Während der Badesaison ist am Strand ein Badegebiet ausgetonnt, dessen Grenzen mit weißen Bojen mit einem rechtwinkligen gelben Kreuz gekennzeichnet sind. Die Badezone beginnt an der Wasserlinie und reicht etwa 200 m auf die Ostsee hinaus. Am Seebrückenkopf ist die Badezone für die Bootsanleger kürzer.

Damit Schwimmer in der Badezone ungestört baden können, besteht innerhalb der Badezone ein Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder (Jetski), Surfer und Kitesurfer. Ebenso besteht dort ein Ankerverbot für alle Fahrzeuge.

Wasserfahrzeuge dürfen nur über die ausgewiesenen Bootsschneisen an der DLRG-Hauptwache, bei der Surfschule und am Nordstrand am DLRG "Schiff" an den Strand fahren. In den Bootsschneisen darf nicht gebadet werden.

Nach starkem Wellengang kann es vorkommen, dass die Badezonen-Bojen nicht mehr an ihrer richtigen Position sind. Sobald wieder ruhiger Seegang herrscht, wird die Badezone wieder neu ausgerichtet.

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